Frau und Mann haben eine Besprechung draussen

Voraussetzungen für E-Government: europäische Rahmensetzung

Veröffentlicht am 27.03.2019

Was sind nicht technische Voraussetzungen für ein funktionierendes E-Government in Deutschland? In unserer Studie „Zukunft E-Government“ geben wir darauf fundierte Antworten. Für Sie haben wir die wichtigsten Faktoren in einer vierteiligen Serie zusammengefasst. Heute in Teil eins: der europäische Rahmen.

Europäische Rahmensetzung

Den Rahmen für E-Government in Deutschland gibt unter anderem die EU vor. Im „EU eGovernment Action Plan 2016–2020“ der Europäischen Kommission ist nachzulesen, wohin die Reise gehen soll. So wird dort die digitale Transformation der nationalen Verwaltungen als zentrales Element für den Erfolg des EU-Binnenmarkts identifiziert. Der Plan beinhaltet Leitlinien für die nationalen Akteure, um Bürgern und Unternehmen in der EU bis zum Jahr 2020 eine grenzenlose, personalisierte, nutzerfreundliche und vollständig digitale öffentliche Dienstleistungsinfrastruktur bereitzustellen. Eins der wesentlichen Elemente des Action Plans ist der „eGovernment Benchmark Report“. Mit ihm evaluiert die EU-Kommission die Fortschritte in den EU-Staaten beim E-Government an vier wesentlichen Indikatoren: Nutzerzentriertheit, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität und Schlüsseltechnologien.

"Deutschland hinkt bei der Umsetzung von E-Government-Maßnahmen gegenüber anderen europäischen Staaten deutlich hinterher."

eGovernment Benchmark Report 2016, Europäische Kommission

Sichere digitale Identitäten etablieren

Im Jahr 2017 hat Estland seine damalige EU-Ratspräsidentschaft genutzt, E-Government voranzutreiben. Mit der „Tallinn Declaration on eGovernment“ vereinbarten Digital-Minister aus 32 EU- und EFTA-Staaten eine Erklärung, deren Ziele auf dem EU Action Plan aufbauen. Das Dokument enthält „policy action lines“, in denen die Leitprinzipien des Action Plans weiter ausformuliert wurden.

So geht es im Abschnitt „Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit“ darum, auf nationalstaatlicher Ebene als Grundgerüst der E-Government-Infrastruktur sichere digitale Identitäten zu etablieren. Um hier Vertrauen herzustellen, wird auf den eIDAS-Rechtsrahmen für qualifizierte elektronische Vertrauensdienste verwiesen. Denn mit den sogenannten Werkzeugen der eIDAS-Verordnung, zum Beispiel Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES) oder Siegel, lassen sich viele Verwaltungsverfahren digitalisieren. Unter „Offenheit und Transparenz“ wird das Grundprinzip des bürgerzentrierten Identitätsmanagements noch einmal hervorgehoben. Bürger sowie Unternehmen sollen ihre persönlichen Daten, die digital bei der Verwaltung gespeichert sind, selbst online managen können – also mit ihrem eigenen Endgerät auf sie zugreifen, sie überprüfen, ihre Verwendung nachvollziehen, sie bei Bedarf berichtigen lassen und die Verarbeitung autorisieren. Den beteiligten Staaten wird empfohlen, auf offene Standards und die Verwendung von Open-Source-Software zu setzen.

Prinzipien der Nutzerzentriertheit umsetzen

Im Annex der Tallinn-Deklaration befinden sich die „Prinzipien der Nutzerzentriertheit für das Design und die Erfüllung digitaler öffentlicher Dienstleistungen“, zu deren Umsetzung sich die EU- und EFTA-Staaten bekennen. Diese Prinzipien sind:

  • Digitale Interaktion
  • Erreichbarkeit (Barrierefreiheit), Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzerfreundlichkeit
  • Reduktion der Belastung der Verwaltung
  • Digitale Erfüllung öffentlicher Dienstleistungen
  • Bürgerengagement
  • Anreize, die digitalen Dienste zu nutzen
  • Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre
  • Mechanismen für Beschwerdeverfahren und Entschädigung

Fazit

Sowohl der Action Plan als auch die Deklaration bestätigen, wie bedeutend Bürgerperspektive, Datensouveränität und die sichere digitale Identität der Nutzer bei E-Government-Dienstleistungen sind. Wie diese Aspekte erfolgreich umgesetzt werden können, erläutern wir in unserer Studie „Zukunft E-Government“. Dort beschreiben wir etwa die sicheren digitalen Identitäten als Kernstück der Funktionspalette und gehen auch auf weitere technische Aspekte der Umsetzung ein, wie Skalierbarkeit oder die Integration von Technologien wie künstliche Intelligenz oder Blockchain.

Sie können die Studie hier kostenlos herunterladen.

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