Alles über den elektronischen Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B)
Die Smartcard SMC-B erlaubt als elektronischer Praxis- und Institutionsausweis den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Mit dem Ausweis authentisieren sich beteiligte Einrichtungen im Gesundheitswesen als zugangsberechtigt. Ob Praxis, Klinik, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtung, Apotheke, Krankenhausapotheke oder Heil- und Hilfsmittelbetrieb: Eine SMC-B ist für den Zugang zur TI unverzichtbar.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI)
- Schneller Online-Antrag – kein Ausdrucken und Versenden der Antragsunterlagen notwendig
- Schnelle und einfache Handhabung
- Zugriff auf Patienteninformationen innerhalb der TI
- Verschlüsselte und damit sichere Kommunikation innerhalb der TI
- Schnelle Beantragung und Online-Identifizierung mit eID
SMC-B einfach erklärt
Der Praxis- bzw. Institutionsausweis – kurz SMC-B (Security Module Card Typ B) – ermöglicht den sicheren Zugriff auf das digitale Gesundheitsnetz.
Eine Karte, viele Anwendungen
Im digitalen Gesundheitswesen spielt die SMC-B eine zentrale Rolle. Sie weist die Identität der jeweiligen Praxis oder Institution eindeutig nach und erlaubt den Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
SMC-B – Smartcard für die Telematikinfrastruktur
Die Abkürzung SMC-B steht für Security Module Card Typ B. Die SMC-B für Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und -ärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen heißt Praxisausweis. Für Apotheken, Krankenhäuser, Privatkliniken und weitere Institutionen im Gesundheitswesen nennt sie sich Institutionsausweis.
Ein Antrag für die Bestellung einer SMC-B für eine Praxis oder Institution ist in einigen Sektoren nur möglich, wenn dieser einem Inhaber oder einer Inhaberin eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zugeordnet werden kann.
Einen Praxis- bzw. Institutionsausweis können folgende Einrichtungen zum Zugang zur TI nutzen:
Die Variante SMC-B ORG
Organisationen im Gesundheitswesen, die nicht als Leistungserbringer gelten, authentisieren sich über die SMC-B ORG für die Telematikinfrastruktur. Mit der SMC-B ORG kann weder auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) noch auf Daten medizinischer Fachanwendungen zugegriffen werden. Dies betrifft
- Kostenträger (gesetzliche und private Krankenversicherungen)
- Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Vereinigungen
- Kammern
- Hersteller und Anbieter von TI-Messengern
Die Herausgeber der SMC-B
Für den Praxisausweis fungieren die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) der jeweiligen Bundesländer als Herausgeber, die Landesapothekerkammern übernehmen diese Aufgabe für Apotheken. Herausgeber des Institutionsausweises im stationären Sektor ist die DKTIG (Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH). Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) übernimmt als gemeinsame Stelle der Länder die Ausgabe von elektronischen Praxis- und Institutionsausweisen an Einrichtungen nicht approbierter und nicht verkammerter Erbringer ärztlich verordneter Heil- und Hilfsmittelleistungen. Verkammerte Hilfsmittelbetriebe beantragen die SMC-B bei ihrer Handwerkskammer.
Wenn die Beantragung zukünftig auch für nicht verkammerte Hilfsmittelbetriebe möglich wird, übernimmt das eGBR für diese Berufsgruppen die Kartenherausgabe. Kartenherausgeber der SMC-B ORG ist die gematik. Alle Ausweise können im E-Health-Antragsportal von D-Trust, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei, bestellt werden. Hergestellt werden die Smartcards SMC-B und SMC-B ORG vom Vertrauensdiensteanbieter D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.
In fünf Schritten zur SMC-B
- Ggf. Beantragung einer Vorgangsnummer beim jeweiligen Kartenherausgeber
- SMC-B über das D-Trust E-Health-Antragsportal bestellen
- Antragstellende Person identifiziert sich vor Ort per PostIdent oder per eID-Verfahren
- Freigabe des Antrags, Produktion und Versand der Karte per Einschreiben-Einwurf
- Freischaltung nach zeitlich versetztem Erhalt des PIN-Briefs
Wichtige Produkte im Zusammenhang mit der SMC-B
Häufige Fragen zur SMC-B
Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen zur Smartcard SMC-B.
Bitte beachten Sie, dass Sie den SMC-B-Antrag für Ihre Institution in manchen Sektoren nur dann stellen können, wenn diese auch einem Inhaber oder einer Inhaberin eines elektronischen Heilberufsausweises zugeordnet werden kann.
Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis:
Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können ihren elektronischen Praxisausweis direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Zahnarztpraxis:
Zahnarztpraxen melden sich im Portal ihrer kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) an. Von dort werden sie zum D-Trust-Antragsportal weitergeleitet. Zahnarztpraxen erhalten von ihrer zuständigen KZV vorausgefüllte Anträge.
Krankenhäuser/Privatkliniken:
Die antragstellenden Personen der Krankenhäuser und Privatkliniken können ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Bei der antragstellenden Person muss es sich um einen Vertretungsberechtigten der Institution (Krankenhaus, Privatklinik) handeln. Der Nachweis ist mit einem der Rechtsform entsprechend geeigneten Dokument zu erbringen.
Apotheken:
Die antragstellenden Personen der Apotheken können ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Pflege-, Geburtshilfe-, Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie- und ernährungstherapeutische Einrichtungen:
Die antragstellenden Personen von Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen melden sich im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) an. Mit ihrer Vorgangsnummer können sie anschließend ihre SMC-B im D-Trust E-Health-Antragsportal bestellen.
Hilfsmittelbetriebe
Die antragstellenden Personen von Augenoptik-, Hörgeräteakustik-, Orthopädietechnik-, Schuhmacher- und Zahntechnikbetrieben melden sich bei ihren zuständigen Handwerkskammern an. Mit ihrer Vorgangsnummer können sie anschließend ihre SMC-B im D-Trust E-Health-Antragsportal bestellen.
Hersteller/Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA):
Hersteller und Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen können ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Private Krankenversicherungen (PKV):
Private Krankenversicherungen können für die Nutzung der Telematikinfrastruktur ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Ambulanter Bereich:
Antragstellende Personen aus dem ambulanten Bereich können ihren elektronischen Praxisausweis direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Die antragstellende Person muss (Mit-)Inhaber bzw. (Mit-)Inhaberin der Praxis sein.
Zu den antragstellenden Personen im ambulanten Bereich gehören:
- Notfallambulanzen
- Weitere Ambulanzen am Krankenhaus mit vertragsärztlicher Abrechnung
- Ermächtigte Ärzte und Ärztinnen
- Belegärzte und -ärztinnen
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Bitte wählen Sie bei der Beantragung „Praxisausweis für eine Arztpraxis“ aus. Der Antrag im ambulanten Bereich wird durch die zuständige KV als Kartenherausgeber geprüft und freigegeben.
Andere Organisationen im Gesundheitswesen (SMC-B ORG):
Die antragstellenden Personen anderer Organisationen im Gesundheitswesen können ihre SMC-B ORG direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Die Kosten des Ausweises sind abhängig vom Preismodell des ausgewählten Kartenanbieters. Eine Kostenerstattung für die SMC-B erfolgt im Rahmen der TI-Pauschale und ist in dieser bereits berücksichtigt.
Mehr Informationen zu den Kosten der SMC-B bei der Bundesdruckerei-Tochter D-Trust finden Sie hier
Pro Betriebsstätte wird nur eine SMC-B benötigt. Das gilt unabhängig davon, wie viele stationäre Kartenterminals im Einsatz sind. Wenn die Betriebsstätte sehr viele mobile Kartenterminals hat und die IT die SMC-Bs über die Kartenterminals eingebunden hat, werden mehrere SMC-Bs benötigt.
Die SMC-B hat eine maximale Laufzeit von fünf Jahren und muss anschließend durch eine neue Karte ersetzt werden. D-Trust informiert Kunden und Kundinnen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit.